Ulrich Kirsch: Deutschland im Zugzwang

Ulrich Kirsch: Deutschland im Zugzwang

Ulrich Kirsch Deutschland im Zugzwang Cover

Plädoyer für eine zukunftsorientierte Sicherheitspolitik

Wie ist es um unsere Verteidigungsfähigkeit bestellt, und was müsste sich alles ändern, damit der deutsche Staat seiner Verteidigungspflichtdes Volkes gegenüber Bedrohungen militärischer Natur überhaupt nachkommen kann? Fundiert und kenntnisreich analysiert der Autor Stärken und Schwächen und zeigt zugleich Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Handelns auf.


Ulrich-Kirsch-Deutschland-im-Zugzwang-Buchmesse-Frankfurt-646x1024 Ulrich Kirsch: Deutschland im Zugzwang

Ulrich Kirsch: „Ich möchte mit diesem Buch einen Beitrag leisten, um denen, die sich zu Recht Sorgen um die Sicherheit unseres Landes, Europas und der Welt machen, die Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Handelns für Deutschland aufzuzeigen, die in dieser mit hohen geopolitischen Risiken geprägten Zeit erforderlich sind. Wir dürfen nicht länger schlafwandlerisch und blauäugig den Entwicklungen entgegensehen. Die Zeit drängt, unbarmherzig! Meine Betrachtungen auf einen äußerst komplexen Zeitabschnitt des Weltgeschehens mit sehr schwer einzuordnenden   sicherheitspolitischen Zusammenhängen sowie den daraus resultierenden tatsächlichen und möglichen Folgen habe ich im August 2024 begonnen und nach den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 zur Mitte dieses Jahres beendet. Jedes Kapitel enthält zunächst eine breit angelegte Betrachtung, die im Anschluss durch vertiefende Fachgespräche und Folgerungen ergänzt wird, um das behandelte Thema umfänglich zu behandeln und in seiner Gesamtheit erfassbar und verständlich zu machen.

Ein solches Fachgespräch habe ich zum Beispiel mit Hans-Peter Weinheimer geführt. Der Oberst a. D. wirkte bei nationalen und internationalen Studienprojekten in den Bereichen Bevölkerungsschutz, nuklearer Notfallschutz und Risikokommunikation mit. Dieses Fachgespräch nimmt in meinem Buch einen breiteren Raum ein und befasst sich unter anderem mit Aussagen zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS), zu einer rechtlichen Bewertung bezüglich der strikten Trennung zwischen dem Katastrophenschutz der Länder und dem Zivilschutz des Bundes – dabei ganz besonders zur gesamtstaatlichen Schadensbewältigungsfähigkeit bei Großschadenslagen. Im Folgenden möchte ich Auszüge aus meinem Buch, die zum Teil über das Fachgespräch hinausgehen, darstellen. Es geht hierbei um eine Einordnung der Themen Führung und Finanzen sowie um die Zukunftsüberlegungen der Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages.  Einige Schlussgedanken sollen den Beitrag abrunden.“


Nationaler Sicherheitsrat (NSR)

Was unserem Staatswesen fehlte, war ein Nationaler Sicherheitsrat (NSR). Dieser muss unabhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der Regierung in der Lage sein, möglichst objektiv die notwendigen Maßnahmen insbesondere zur äußeren und zur inneren Sicherheit sowie den Bevölkerungsschutz unseres Landes zu organisieren und zu koordinieren. Grundlage hierfür muss die Bedrohungslage sein und nicht das, was politisch oder gar parteipolitisch durchsetzbar erscheint.

Nun gibt es ihn, den Nationalen Sicherheitsrat (NSR). Ein längst überfälliges politisches Signal. Im Koalitionsvertrag ist er wie folgt beschrieben: „Wir entwickeln den Bundessicherheitsrat, im Rahmen des Ressortprinzips, zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiter. Er soll die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten, eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen und somit das Gremium der gemeinsamen politischen Willensbildung sein. Für eine ganzheitliche Bewältigung von Krisen braucht Deutschland einen Bund-Länder- und ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung und ein Nationales Lagezentrum im Bundeskanzleramt, in dem ressortübergreifend ein Gesamtlagebild zusammengefügt wird.“

Die sicherheitspolitische Lage immer wieder aktuell bewerten, Strategien vorausschauend entwickeln, um einen Willensbildungsprozess in Gang zu setzen, der es ermöglicht, anschließend mit einer gemeinsamen Auffassung und Stimme nach außen zu treten, so steht zu vermuten, dürfte die Absicht der Koalitionäre für die Etablierung eines NSR sein. Ein ehrenwerter Ansatz. Das Aufgabenfeld bezieht sich nicht nur auf die Europäische Union, sondern umfasst die ganze Welt. Ministerien sollen außerdem – ressortübergreifend – vernetzt wirken können. Auch sollen die Bundesländer zur Bewältigung von Krisen in einem Nationalen Lagezentrum mit am Tisch sitzen. Wie die verschiedenen Verantwortungsebenen mit den unterschiedlichsten Kompetenzen zusammengeführt werden sollen, wird sich erst im laufenden Prozess herausstellen. Der Bundesregierung muss es in dieser multipolaren Welt darum gehen, nicht überrascht zu werden. Sie muss „vor die Lage“ kommen. Das bedeutet, dem Gegenspieler immer einen Zug voraus zu sein, um die Initiative ergreifen zu können.

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Das liebe Geld

Am 18. März 2025 wurde, wie die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenregel (Schuldenbremse) mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, auf Betreiben von CDU/CSU und SPD, noch im – alten – Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit über eine Änderung des Grundgesetzes gelockert. Der Weg dorthin bestand sicherlich nicht unbedingt aus „Sternstunden des Parlamentarismus“, wohl aber das Ergebnis. Das Gesamtergebnis beinhaltet ein zweckgebundenes Sondervermögen von 400 Milliarden Euro für Verteidigung, um den unzureichenden ersten Schritt zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit der Bundeswehr fortzuführen zu können. Ebenso ein zweckgebundenes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die marode, vernachlässigte Infrastruktur Deutschlands. Hinzu kommt die eigentliche Aufweichung der Schuldenbremse durch eine „1-%-Regel“ für das BIP unter dem Begriff Verteidigung. Im Jahr 2024 wurde zum Beispiel ein BIP von 4.300 Milliarden Euro erwirtschaftet (Quelle: Statistisches Bundesamt 2025). Ein Prozent davon entsprechen 43 Milliarden Euro, die nach diesem System – jeweils abhängig von der jährlichen Höhe des BIP – in den Bundeshaushalt für die Verteidigung eingeplant werden müssen. Was über diese 43 Milliarden Euro hinaus an Verteidigungsausgaben erforderlich ist, darf über Schulden finanziert werden. Das bedeutet, dass es für die Verteidigungsanstrengungen unseres Landes theoretisch künftig keine finanziellen Grenzen mehr gibt. Für die „1-%-Regel“ wurde das Grundgesetz (GG) geändert. Unter die Verteidigungsausgaben fällt die Finanzierung der Verteidigung, des Zivil- und Bevölkerungsschutzes sowie der Nachrichtendienste, der Schutz der informationstechnischen Systeme und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Gut so!


Pakt für den Bevölkerungsschutz

Zum Zivil- und Katastrophenschutz wurde im Vertrag festgehalten: „Wir werden den Zivilschutz und den ergänzenden Katastrophenschutz des Bundes stärken und die neuen Finanzierunginstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern nutzen. Wir stärken das Bundesamt für den Bevölkerungsschutz (BBK) als zentrale Stelle und das Technische Hilfswerk (THW) als operative Einsatzorganisation und sorgen mit einem ‚Pakt für den Bevölkerungsschutz‘ für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung.“ Mit neuen Finanzierungsinstrumenten ist das Sondervermögen von 400 Milliarden Euro gemeint.

Im angesprochenen Fachgespräch mit Hans-Peter Weinheimer zu diesem Thema hatte dieser dargelegt: „Eine Trennung zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz ist nicht mehr zeitgemäß und schließt letztlich in einer friedenszeitlichen Katastrophenlage unabhängig von deren Art und Ausmaß eine Verantwortungsübernahme durch den Bund aus. Lediglich Amtshilfe und Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten des jeweils betroffenen Landes lässt das Grundgesetz (GG) zu.“ Eine hierzu notwendige Änderung des Grundgesetzes (GG) dürfte durch die Sperrminorität durch AfD und Linke vermutlich derzeit keine Chance haben. Des Weiteren sagte Weinheimer: „Bei den möglichen Herausforderungen (Er nannte als Beispiel die Katastrophe im Ahrtal aus dem Jahr 2021 mit 135 Toten) für das Katastrophenschutzsystem ist ein Verzicht auf die Bundesebene als verantwortlicher Problemlöser ein zentraler Mangel.“ So ist die Gesetzeslage, die nach Überzeugung Weinheimers die im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht des Gesamtstaates gegenüber seinen Bürgern verletzt. Um eine gebotene Gesetzesänderung zu umgehen, wurde die Wortschöpfung des „kooperativen Föderalismus“ eingeführt. Im Koalitionsvertrag ist nun von einem „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ die Rede. Betrachtet man die hierzu aufgeführten Inhalte, kann durchaus der Eindruck entstehen, es handele sich um „alten Wein in neuen Schläuchen“. Der Bevölkerungsschutz ist und bleibt offensichtlich ein besonders komplexes Thema.


Vielleicht hilft ein Blick auf die Basisarbeit weiter. Im niederbayerischen Deggendorf trafen sich am ersten April-Wochenende 2025 Hunderte Vertreter von Blaulicht-Organisationen. Nach einem Bericht von Christian Riedl und Marcel Kehrer von „BR 24“ gingen von diesem Kongress drei Kernbotschaften aus: Erstens; „Lange lag der Zivil- und Bevölkerungsschutz im Dornröschenschlaf. Seit dem Ende des Kalten Krieges wurde nicht nur der Wehrdienst ausgesetzt. Bunker wurden stillgelegt, Sirenen abgebaut, Schutzpläne eingemottet.“ Zweitens; „Die großen Hilfsorganisationen unseres Landes legten ihre Pläne für eine Stärkung des Bevölkerungsschutzes in einem Positionspapier vor. Die Hilfsorganisationen haben mehrere Kernforderungen. An erster Stelle steht ein einheitliches Krisenmanagement mit standardisierten Verfahren, gemeinsamer Ausbildung und regelmäßigen Übungen.“ Drittens; „Außerdem sei es notwendig, dass die Risiken gegenüber der Bevölkerung ungeschminkt dargestellt würden und dass es für die medizinische Versorgung in einem Kriegsfall ein bundesweites Programm geben müsse.“ Wenn das Nationale Lagezentrum im Kanzleramt erstmalig für einen Katastrophenfall von nationaler Bedeutung übt, wäre es sicherlich zielführend, die gesetzlichen Zuordnungen auf Bundes- und Landesebene hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Prozess erneut zu überprüfen. Sollte ein Regierungschef bei einer realen Katastrophe feststellen, dass er keine gesetzlichen Befugnisse hat, eine Entscheidung zu treffen, wäre es zu spät. Des Weiteren steht im Koalitionsvertrag zur zivilen Verteidigung: „Durch eine Änderung der Rechtslage in der Zivilen Verteidigung ermöglichen wir Handlungsfähigkeit bereits vor dem Spannungs- und Verteidigungsfall. Die Gesamtverteidigung und insbesondere die Umsetzung des OPLAN Deutschland wird als militärische und zivile Aufgabe auf Ebene der Bundesregierung gemeinsam gesteuert und koordiniert. Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Zivilschutzbehörden und Bundeswehr bauen wir aus.“ Auf die Ausgestaltung des „Pakts für den Bevölkerungsschutz“ und die Änderung in der Rechtslage zur zivilen Verteidigung darf man gespannt sein. Zielführend wären in jedem Fall konkrete Beispiele dafür, was gemacht werden soll. Den Verteidigungsbegriff und damit das zweite Sondervermögen für die notwendigen Beschaffungen für den Bevölkerungsschutz und damit auch für die Gesamtverteidigung zu erweitern, war eine folgerichtige und überfällige Entscheidung.


Schlussgedanken

Sollten wir nicht vermehrt zu unseren Nachbarn schauen? Ich denke da etwa an Schweden. Dort gibt es den Ansatz „Total Defense“, wir würden wohl Gesamtverteidigung dazu sagen. Ich war dort zu Besuch, und mir wurde eindrücklich vermittelt, dass quasi alle Schwedinnen und Schweden eine Aufgabe – entweder als Reservisten oder aber individuell in allen kommunalen Bereichen – haben, sollte es zu einem Angriff auf ihr Land kommen. Gotland verkörpert diese Verteidigungsbereitschaft im besonderen Maße.

Finnland war 27 Jahre ein neutrales Land, heute ist es einer der größten Unterstützer der Ukraine und seit Mai 2022 Mitglied der NATO, das Land hat selbst das Elend einer russischen Teilbesatzung erlebt. Auch Schweden ist seit Februar 2024 Mitglied der NATO und hinsichtlich der Fähigkeiten, die den zivilen Bevölkerungsschutz betreffen, als besonders vorbildlich einzustufen.

„An den Scheidewegen des Lebens stehen keine Wegweiser“, soll Charlie Chaplin einmal gesagt haben. Der Krieg in Europa und der teilweise zerstörerische Veränderungsprozess des transatlantischen Bündnisses markiert einen solchen Scheideweg, und wir sind gefordert, die Wegweiser nun endlich selbst aufzustellen und überzeugend auszurichten. Dieser wegweisende Prozess beginnt in den Köpfen der Menschen, auch in Deutschland. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage gestellt, wie viel Wahrheit die Deutschen vertragen? Dass die Antwort darauf meist falsch ausfällt, wie etwa im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 deutlich wurde, ist auch auf die politische „Berliner Käseglocke“ zurückzuführen, die häufig genug Realitätsnähe vermissen lässt. Die äußere und innere Sicherheit war im Wahlkampf quasi ausgeblendet. Aber nicht, weil man sich einig war, sondern um angenommene Zumutungen für die Bürger zu vermeiden. Die Kernfrage ist allerdings eine andere: Wie ehrlich zu uns selbst müssen wir alle aus Eigenverantwortung sein, damit wir die Wahrheiten erkennen und daraus die richtigen Schlussfolgerungen für ein Leben ziehen, das auch künftig von Frieden und Freiheit geprägt ist.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) listet in seinem Internetauftritt auf, welche Vorbereitungen sinnvoll sind – etwa was im Fall eines Brandes oder einer Evakuierung in einem Rucksack griffbereit sein sollte. Immerhin!


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