Angebote des TCRH als Träger für die Anerkennung von Bildungszeit

Das TCRH Training Center Retten und Helfen wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Bildungseinrichtung zur Anerkennung von Bildungszeit anerkannt.

Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Für viele Angebote des TCRH Mosbach kann Bildungszeit in Anspruch genommen werden.


Was ist Bildungszeit?

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten auf der Grundlage des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) und der hierzu ergangenen Verordnung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW).

Hierzu ist am 1. Juli 2015 das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) dürfen nur von hierfür anerkannten Trägern oder bei anerkannten Bildungseinrichtungen nach BzG BW durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungszeitangebote den Anforderungen des BzG BW entsprechen.

Das TCRH ist mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Mai 2022 ein solcher anerkannter Träger oder anerkannte Bildungsreinrichtung.


Bildungszeit-Angebote der einzelnen Bundesländer

Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub gibt.

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen zur Bildungszeit, durch Klicken auf die Schaltflächen kann auf diese zugegriffen werden:


Angebote

Das TCRH bietet Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung und Training in den Bereichen BevölkerungsschutzKatastrophenvorsorgeinnere und äußere Sicherheit an.

Für folgende Angebote kann Bildungszeit im TCRH beantragt werden:


Der Weg zur Bildungszeit: Was muss in welcher Reihenfolge getan werden:


Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragen

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Es wird empfohlen, das nachfolgende Formular für die Beantragung der Bildungszeit zu verwenden.


Antrag auf Bildungszeit nach §7 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)


Kontakt

Für Rückfragen zu den Bildungszeit-Angeboten des TCRH steht unser Ausbildungsleiter Herr Maik Heins unter 06261.3700715 oder m.heins@tcrh.de zur Verfügung.


Weitere Informationen