ASP-Kadaver-Suche: Fragen und Antworten
Zusammenstellung der wichtigsten Fragen von Teilnehmern an der Kadaver-Suche. Sollte ein Thema nicht erfasst sein, bitte die entsprechende Frage an asp@tcrh.de senden.
ALLGEMEINE FRAGEN
Wo bekommt man laufende Informationen?
- Auf asp.tcrh.de werden laufend Informationen veröffentlicht. Hie sind auch Ausschreibungs- / Anmeldeunterlagen, Stellenausschreibungen und Hinweise auf Infoveranstaltungen zu finden
- Häufig gestellte Fragen und Antworten werden auf dieser Seite regelmäßig ergänzt.
- Für zusätzliche Fragen zur ASP steht das TCRH unter asp@tcrh.de zur Verfügung, die Postanschrift und Telefonnummern sind unter Kontakt zu finden.
- Weitere Informationen sind unter „Informationen“ und „Veröffentlichungen“ zu finden
Wo finden die Ausbildungen statt?
Die zentralen Ausbildungen finden in Mosbach (Baden-Württemberg) im TCRH Training Center Retten und Helfen statt. Weiterhin finden Online-Schulungen statt. Informationen zum TCRH sind unter „Ausbildung Weiterbildung Fortbildung Training“ zu finden.
Wo erfolgt die Unterbringung während der Ausbildungen?
Das TCRH bietet Übernachtungsmöglichkeiten in Zimmern sowie Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen. Informationen hierzu sind unter „Unterbringung“ zu finden.
Entstehen im Rahmen der Ausbildung für den Hundeführer Kosten?
Kosten wie Fahrtkilometer für die An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsmittel werden vom TCRH durch die Beauftragung vom Ministerium Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz übernommen.
Für die Abrechnung der Kilometerpauschalen wird vom TCRH den Teilnehmern ein Abrechnungsvordruck zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
Können an anderen Stellen vorgesichtete oder geprüfte Teams ohne Absolvierung der Kurse / Trainings an einer Prüfung / Zertifizierung des TCRH teilnehmen?
Prüfungsurkunden / Zertifizierungen werden für Mensch und Hund erst nach Absolvierung aller Kurse, Trainings und Leistungskontrollen vergeben.
Ist man im Rahmen der Ausbildung und Einsätze versichert?
Grundsätzlich bestehen verschiedene Versicherungen. Das TCRH versichert unabhängig von bestehenden privaten und gesetzlichen Versicherungen Ausbildung und Einsätze. Zusätzlich besteht bei Einsätzen des TCRH eine Versicherung der Landesunfallkasse wenn die Beauftragung des Einsatzes an das TCRH durch eine tierseuchenbekämpfende Behörde erfolgt und das TCRH diese Einsatzkräfte in den Einsatz bringt. Es wird darauf hingewiesen, das im Schadensfall ggf. Versicherungsleistungen unterschiedlicher Versicherungen zum gleichen Versicherungsgebiet ggf. gegeneinander aufgerechnet werden müssen.
Wird eine Einsatzkraft vom Arbeitgeber für Ausbildung und / oder Einsätze freigestellt?
Hierüber entscheidet jeder Arbeitgeber auf Antrag des Arbeitnehmers selbst. Das TCRH wird eine Teilnahme an Ausbildungen und / oder Einsätzen bescheinigen. Ein Anspruch auf Ersatz des Arbeitslohnes besteht nicht.
Gibt es in regelmäßigen Abständen Info-Veranstaltungen für interessierte Hundeführer und sonstige Einsatzkräfte?
Ja. Auf diese wird öffentlich hingewiesen. Fragen / Antworten aus solchen Veranstaltungen werden hier wiedergegeben.
Welchen Impfschutz benötigen die Hunde für Ausbildung und / oder Einsätze?
Voraussetzung ist eine 5-fach-Schutzimpfung.
Wie lange läuft das Projekt?
Mehrere Jahre.
HUNDE-AUSBILDUNG
Wo gibt es Anmelde-Unterlagen für die Lehrgänge?
Unter https://asp.tcrh.de sind die Ausschreibungsunterlagen zum Download hinterlegt. Bitte ausfüllen und an asp@tcrh.de per Mail versenden oder die Postadresse unter Kontakt nutzen.
Wie lange dauert die Sichtung?
Die Sichtung eines Gespannes um über die Zulassung zur Ausbildung zu entscheiden, dauert einen halben Tag. Aufwendungen für Fahrtkilometer, Unterkunft und Verpflegung werden erstattet.
Wie ist der zeitliche Umfang der Ausbildung?
Die Ausbildung von Mensch und Hund wird entweder an mehreren Wochenenden oder in einem Block über eine gesamte Kalenderwoche durchgeführt. Hinzu kommen Online-Seminare (webinare, digitale Lernplattformen und Online-Besprechungen). Die Hundeführer erhalten auch Ausbildungsmittel als Leihe, um sich auf verschiedene Ausbildungsbestandteile weiter vorzubereiten.
Wird es vor den eigentlichen Ausbildungs-Terminen nur eine Sichtungs-Veranstaltung geben?
Es gibt in regelmäßigen Abständen Sichtungsveranstaltungen. Diese werden gesondert beworben.
Sind bestimmte Hunde-Rassen ausgeschlossen?
Nein.
Sind Jagdhunde / jagdlich geführte Hunde ausgeschlossen?
Nein.
Müssen die Hunde VDH-Papiere haben?
Nein.
Muss ein Hund eine jagdliche Ausbildung, jagdliche Prüfung oder eine andere Vorausbildung haben?
Nein.
Ist vor oder während der Ausbildung / dem Training eine Einarbeitung im Schwarzwildgatter vorgesehen?
Eine Einarbeitung im Schwarzwildgatter ist nicht Bestandteil der ASP-Ausbildung in Baden-Württemberg. Aktuell sind daher im Rahmen der Grundausbildung keine Aktivitäten in den in Deutschland vorhandenen Schwarzwildgattern vorgesehen. Sofern ASP-Teilnehmer diese besuchen, sind diese Aktivitäten weder von An- und Abreise noch von der eigentlichen Nutzung her über das TCRH versichert. Es werden aktuell auch keine Kostenerstattungen hierfür durch das TCRH durchgeführt.
Aktuell liegen uns keine Erkenntnisse vor, die eine grundsätzliche Nutzung der Schwarzwildgatter für alle ASP-Kadaversuchhunde des baden-württemberger Programms empfehlenswert erscheinen lassen. Insbesondere muss dies im Kontext zu unserem Prüfungs- und Einsatzsystem gesehen werden (Suche an der Leine, Suche ohne Leine etc.) sowie mit der vom TCRH praktizierten Suchtaktik (nur tagsüber, mit dem Wind, immer mit Platz zwischen den einzelnen Suchgebieten).
Die damit verbundenen gesamten – auch sehr komplexen Fragen – wurden in kynologischer wie auch jagdkundlicher Sicht intensiv zwischen dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) e.V. wie auch dem BRH Bundesverband Rettungshunde e.V. diskutiert. Letztendlich war die Entscheidung, den Besuch des Schwarzwildgatters nicht als allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm und auch nicht als normalen Baustein in die Grundausbildung für ASP-Kadaversuchhunde in Baden-Württemberg zu übernehmen.
Das ASP-Kadaversuchteam-Programm in Baden-Württemberg geht mit seinen qualifizierten Ausbildern und Einsatzführungskräften auch sehr individuell auf das einzelne Mensch-Hund-Team ein. Dies während der Ausbildung, bei den Prüfungen, Einsatzüberprüfungen, Übungen wie auch Einsätzen. Wenn im Rahmen dieser Aktivitäten eine Fördermaßnahme für ein einzelnes Team erforderlich ist, dass über die Grundausbildung und normalen Tätigkeiten hinaus geht und Aussicht auf einen Erfolg hat, wird dies auch getan. Allgemeine Maßnahmen, die im Rahmen dieser allgemeinen Aktivitäten auf alle Teilnehmer des Programms einwirken, werden daher erst nach eingehenden Analysen, Bewertungen und Tests umgesetzt. Dies gilt auch für das Thema „Schwarzwildgatter“.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Diese Vorgehensweise zweifelt weder die Notwendigkeit von Schwarzwildgattern noch die Fachlichkeit von deren Betreibern an! Schwarzwildgatter haben ihre Berechtigung sowohl für den Jagd- wie auch den Rettungshundebereich. Allerdings in einem anderen Kontext, der beim baden-württembergischem ASP-Programm nicht passt.
Sofern uns zukünftig valide Informationen oder Daten zur Verfügung stehen, behalten wir uns auch grundsätzliche konzeptionelle Änderungen unseres Ausbildungs- und Einsatzprogrammes in Absprache mit den Fachverbänden vor. Dies gilt auch für die Nutzbarkeit von Schwarzwildgattern.
Sind Hunden unabhängig von ihrer Rasse oder ihren Papieren als Kadaver-Suchhund geeignet?
Die behördlich angeordnete Bekämpfung einer Tierseuche unterscheidet sich in vielen Punkten von der klassischen Jagdausübung. Die Suche nach Wildschweinkadavern, die an Afrikanischer Schweinepest (ASP) verendet sind, ist der Tierseuchenbekämpfung zuzuordnen. Der entsprechende Einsatzfall wird behördlich festgestellt.
Die Aufgaben eines ASP-Kadaversuchhundes sind nicht vergleichbar mit den klassischen Aufgaben eines Jagdgebrauchshundes. Der Jagdgebrauchshund muss durch seine genetische Disposition und seine Ausbildung dazu geeignet und in der Lage sein, Wild zu jagen, die Begegnung von Wild und Jäger herbeizuführen aber auch krankes und/oder erlegtes Wild zu suchen und den Jäger in Besitz des Wildes zu bringen. Fährtenwille, lautes Jagen und Wildschärfe sind hierbei Grundvoraussetzung, damit eingesetzte Jagdgebrauchshunde eine tierschutzgerechte Jagdausübung sicherstellen. Diese Voraussetzungen müssen von ASP-Kadaverspürhunden weder genetisch noch im Rahmen ihrer Ausbildung erbracht werden. Sie haben wichtige, aber ganz anders umschriebene Aufgabengebiete, die nicht minder anspruchsvoll und wichtig sind.
Es spielt daher für die ASP-Kadaversuche primär keine Rolle, welche Hunderasse eingesetzt wird und ob der eingesetzte Hund Papiere hat oder nicht. Für die ASP-Kadaversuche sind alle Rassen zugelassen und es ist auch nicht notwendig, dass ein Hund Papiere hat. Die Hunde werden durch Experten gesichtet, müssen gesund und über positive Bestätigung ausbildbar sein. Im Rahmen der Ausbildung und Zertifizierungen wird entschieden, ob diese Hunde freilaufend oder an der Leine suchen. Die Lenkung der Teams im „Ernstfall“ erfolgt durch eine erfahrene Einsatzführung.
Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter von Hunden?
Nein. Die Eignung von Hund und Mensch wird über eine Sichtungsveranstaltung vor Beginn der Ausbildung festgestellt.
Kann ein Hund an Einsätzen teilnehmen, der durch Wild ablenkbar ist?
Grundsätzlich sollte ein Hund bei der Kadaver-Suche durch lebendes Wild nicht ablenkbar sein. Ein Abruf sollte gewährleistet sein. Sollte dies im Rahmen der Ausbildung oder Trainings nicht zu gewährleisten sein, kann der Hund als Kadaver-Suchhund im Einsatz an der Schleppleine eingesetzt werden.
Wird frei oder an der Schleppleine gesucht?
Angestrebt wird eine freie Suche, es besteht aber auch die Möglichkeit der Schleppleinensuche. Über die Sichtungs- und Ausbildungsveranstaltungen wird festgestellt, für welche Suchtaktik sich ein Team eignet.
Welche Anzeigeart beim Fund ist möglich oder gewünscht?
Der Hund kann unterschiedliche Anzeigearten verwenden. Gewünscht ist, das vom Kadaver Abstand gehalten wird.
Wie läuft eine Prüfung ab? Gibt es eine Prüfungsordnung?
Die jeweils aktuelle Prüfungsordnung ASP-Kadaversuche des TCRH ist hier veröffentlicht.
HUMAN-AUSBILDUNG
Findet die Human-Ausbildung nur in Präsenzterminen statt?
Nein, es ist ein Mix aus digitalen Schulungen über webinare, Videokonferenzen und digitale Lernplattformen sowie Präsenzterminen.
Was ist eine Einsatzüberprüfung?
Sobald die Human- wie auch die Hundeausbildung inkl. Prüfungen abgeschlossen sind wird eine Überprüfung der Einsatzfähigkeit in einem real wirkenden Einsatzszenario durchgeführt. Konkret: Hier wird das Zusammenspiel der Einsatzkräfte eines Suchteams (bestehend aus Hundeführer, Hund, Suchtrupphelfer) untereinander und im im Zusammenhang mit dem Einsatzleiter und ggf. Abschnittsleitern überprüft.
EINSÄTZE
Wie wird die Kadaver-Suche untergliedert und was deckt das TCRH ab?
Grundsätzlich wird einsatzbezogen zwischen den Phasen Fallwildsuche, Bergung, Dekontamination unterschieden. Das TCRH bildet Kadaver-Suchteams aus und stellt diese für Einsätze bereit.
Wie setzt sich ein Kadaver-Suchteam zusammen?
Ein Suchteam soll aus einem Hundeführer mit Hund, einem Suchtrupphelfer (GPS-Koordination, Funk, Dokumentation) und einem ortskundigen jagdlichen Begleiter bestehen.
Auf welche Weise arbeiten die Teams zusammen?
Die Teams arbeiten innerhalb der Führungsstruktur einer Blaulichtorganisation, die einer Einsatzleitung untersteht.
Werden die Kadaver-Suchteams in ganz Baden-Württemberg eingesetzt?
Ja.
Müssen die Hunde Schutzwesten tragen?
Schutzwesten werden gestellt.
Wie wird der Arbeitsschutz gewährleistet?
Die Ausbildung, das einsatzbezogene Training wie auch die eigentlichen Einsätze werden auf Basis von Gefährdungsanalysen mit darauf aufbauenden Maßnahmen umgesetzt.
Wie erfolgt die Dekontamination?
Mensch und Hund müssen sich beim Verlassen der Restriktionszone duschen und die Kleidung wechseln. Hierfür werden Duschmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung gestellt. Verwendung findet eine Seifenlösung, die für Mensch und Hund ungefährlich ist.
Für die Kadaver-Suche gilt ein eigenes mit den beauftragenden Behörden abgestimmtes Biosicherheits-Konzept.
Für Bewegungsjagden gelten behördlich vorgegebene Biosicherheits-Konzept / Handlungsempfehlungen. Beispielhaft (unterschieden nach Sperrzonen oder außerhalb von Sperrzonen):
Weitere Informationen sind im Wildtierportal Baden-Württemberg zu finden: https://www.wildtierportal-bw.de/de/p/foerderung/uebersicht-zu-massnahmen-afrikanische-schweinepest-asp/massnahmen-im-asp-fall-bei-schwarzwild-1238.html#widget-Biosicherheit-Jagd
Kann ein Kadaver-Suchteam von der Hundesteuer befreit werden?
Hundesteuern sind kommunale Steuern. Das TCRH wird jedem Einsatzteam jährlich eine Bescheinigung zur Verfügung stellen. Der Hundehalter kann dann eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen, die jeweilige Kommune wird dann darüber entscheiden.
Werden Kostenerstattungen und Aufwandsentschädigungen an die Einsatzkräfte bezahlt?
Für die Einsatzkräfte werden Unterkünfte und Verpflegung bereitgestellt. Für eigene Fahrzeuge wird eine Kilometerpauschale bezahlt. Es wird eine Aufwandspauschale für geleistete Stunden bezahlt. Es wird Einsatzausrüstung gestellt. Eine Erstattung von Arbeitslohn oder Unternehmerlohn ist nicht vorgesehen.
INFOS FÜR TIERSEUCHEN-BEKÄMPFUNG
Kann ein Landkreis Kadaver-Suchteams beim TCRH anfordern?
Ja. Der Bereich „Suche“ kann auf Anforderung eines Landkreises durch das TCRH abgebildet werden. Hierfür werden Suchteams für biologische und technische Ortung, Fachberater, Einsatzführer und weitere Hilfskräfte zur Verfügung gestellt.
Welche Leistungen des TCRH umfasst der Bereich „Suche?
Der Fachberater stimmt die Suchmaßnahmen mit der leitenden tierseuchenbekämpfenden Behörde vor Ort frühzeitig ab und steht dem Einsatzstab fachlich in der folgenden Zeit zur Verfügung. Weiterhin führt er unter der Maßgabe der leitenden tierseuchenbekämpfenden Behörde in Absprache mit lokalen / regionalen Forstverantwortlichen, Jagdausübungsberechtigten eine Sicherheitsbewertung durch und empfiehlt der leitenden tierseuchenbekämpfenden Behörde entsprechende Maßnahmen. Er stimmt dann die dann festgelegten Maßnahmen mit den Einsatzabschnittsleitern „Suche“ ab.
Alle Maßnahmen werden protokolliert, georeferenziert und in Form von Zwischen-, Tages- und Sammelberichten der tierseuchenbekämpfenden Behörde zur Verfügung gestellt.
Alle Suchmaßnahmen werden nach Grundsätzen von Blaulichtorganisationen durchgeführt.
Alle Einsatzkräfte sind geschult, geprüft und in Erster Hilfe sowie der für Kadaversuchen relevanten Taktik ausgebildet. Zusätzlich wird eine technische Ortung durchgeführt, die mit auf (Wildtier)Ortung spezialisierten Fernpiloten mit Unterstützung durch Bildauswertungssystem zurückgreift.
Zaunbau und Bergung werden vom TCRH nicht abdeckt.
Kann ein Landkreis auch mit eigenen Suchteams suchen lassen?
Grundsätzlich steht es einem Landkreis bzw. den tierseuchenbekämpfenden Behörden auch frei mit eigenen Kräften im Bereich Kadaver-Suche zu arbeiten.
Diese können allerdings – sofern das TCRH ebenfalls Suchabschnitte betreut – nicht unter die einheitliche Einsatzführung und Verantwortung des TCRH gestellt werden. Für die Verwaltung dieser Einsatzkräfte muss der Landkreis bzw. die verantwortliche tierseuchenbekämpfende Behörde eigene Ressourcen bereitstellen und auch die Haftung gesondert übernehmen.
Wie kann sich ein Landkreis bzw. eine tierseuchenbekämpfende Behörde optimal auf einen ASP-Einsatzfall vorbereiten? Welche vorbereitenden Maßnahmen können speziell für die Suche durchgeführt werden?
Grundsätzlich stellt das MLR bzw. das ASP-Kompetenzteam der Wildforschungsstelle des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg mit den Handlungsempfehlungen I + II grundsätzliche wie auch praxisorientierte Informationen und Ablaufempfehlungen bereit. Zusätzlich kann jeder Landkreis auch eine vor-Ort-Beratung durch das ASP-Kompetenzteam in Anspruch nehmen. Weiterhin werden regelmäßig Online-Informationsveranstaltungen durch das ASP-Kompetenzteam angeboten.
Für die Vorbereitung der Suche an sich empfiehlt das TRCH folgende Informationen vorzubereiten:
- Gebietskarten, in denen die Jagdpachten eingezeichnet sind inkl. einer Zuordnung der Jagdausübungsberechtigten mit Kontaktdaten (Mobilnummer, Privattelefon, Geschäftstelefon, E-Mail). Nach Möglichkeit auch zusätzlich auch die Personen mit Begehungsschein inkludieren.
- Kontaktdaten des jeweiligen Kreisjägermeisters sowie der Hegeringleiter mit Kontaktdaten (Mobilnummer, Privattelefon, Geschäftstelefon, E-Mail
- Liste aller Tierarztpraxen des Landkreises sowie der angrenzenden Landkreise inkl. Kontaktdaten und Öffnungszeiten
- Liste aller Hotels, Pensionen und Privatunterkünfte, die Übernachtungsgäste mit Hund zulassen inkl. Kontaktdaten
- Karten, in denen besondere Gefährdungspunkte eingezeichnet sind (Munitionsbelastete Bereiche, Bergwerksanlagen, Steinbrüche etc.)
Generell empfehlen wir einen regelmäßigen Austausch zwischen den Veterinärämtern und den Jagdausübungsberechtigten. Im Einsatzfall wird durch das TCRH unmittelbar vor Ort eine Informationsveranstaltung für Jagdausübungsberechtigte unter Mitwirkung von Vertretern der tierseuchenbekämpfenden Behörden empfohlen und ggf. organisiert.
Ist ein Ausbruch von ASP in einem Schweinemastbetrieb ein Einsatzfall, der auch die Suche im Wildschweinbestand erfordert?
Ja.
Wie erfolgt die Beauftragung des TCRH?
Die Vorabinformation über den wahrscheinlichen oder bereits festgestellten Seucheneintrittsfall kann mündlich erfolgen. Die eigentliche Beauftragung erfolgt schriftlich mindestens als Mail durch eine Behörde, damit gewährleistet ist das ein hoheitlicher Auftrag vorliegt.
Wie arbeiten die Einsatzkräfte des TCRH?
Die Einsatzführung, Abwicklung, Dokumentationen entsprechen den Führungsvorgängen und Qualitätsmerkmalen wie sie auch innerhalb von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umgesetzt werden.
Warum müssen viele Teams für Suchen vorgehalten werden?
Beim Beginn eines Ausbruchs muss schnell geklärt werden, wie groß die Restriktionszonen sind. Hier kommt es auf die schnelle Klärung an, um Informationen als Entscheidungsgrundlage für weitere notwendige Maßnahmen zu gewinnen. In der späteren regelmäßigen Suche müssen Suchmaßnahmen mehrjährig durchführbar sein.