Die Qualifizierung zum Rettungshelfer ist nicht einheitlich geregelt – sondern jedes Bundesland hat für sich eine Regelung geschaffen. Die Aufgaben eines Rettungshelfer sind neben dem Einsatz als Fahrer eines Rettungsmittels aber auch die Assistenz der rettungsdienstlichen oder ärztlichen Kollegen bei Notfällen.

Die Module sind wie folgt aufgebaut:

  1. Theorie – bestehend aus einem Präsenz-Lehrgang und eLearning-Anteilen und ergänzenden Fortbildungstagen (160 Stunden)
  2. Rettungswachenpraktikum (80 Stunden)


Die Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang sind die körperliche und geistige Eignung (nachgewiesen mittels Attests von einem Arzt , ein Mindestalter von 17 Jahren, eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht älter wie ein Jahr ist sowie die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.

Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.


Das Praktikum in der Rettungswache (Rettungswachenpraktikum) dient zur Erlangung der organisatorischen – und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden.

Der Einsatz des Praktikanten soll sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung erfolgen.
Die Gesamtausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.


Termine Rettungshelfer Grundlehrgang (Präsenzteil) 2025:

Grundlehrgang: 12.05.2025 – 16.05.2025 / 19.05.2025 – 23.05.2025 (RH 01/2025)
Grundlehrgang (kompakt): 10.06.2025 – 20.06.2025 (RH 02/2025)
Grundlehrgang: 04.08.2025 -08.08.2025 / 11.08. 2025 – 15.08.2025 (RH 03/2025)

Anmeldungen bitte unter: ausbildung@tcrh.de mit folgendem Anmelde-Formular