Ausbilder in Erste Hilfe
Im Ausbilderlehrgang bereiten wir Sie intensiv und fundiert auf Ihre Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder vor. Wir beleuchten das Thema Erste Hilfe grundlegend und stellen so manchen traditionellen Weg in Frage. Neben der sanitätsdienstlichen Grundausbildung lernen Sie Grundlagen der Methodik und Didaktik und letztlich der erwachsenengerechten Seminargestaltung kennen.
In diesem Lehrgang werden die notwendigen Fachkenntnisse zum Erwerb einer Ausbilderberechtigung vermittelt. Der Lehrgang ist modular gestaltet. Teilnehmer mit vorhandener medizinischer Qualifikation wie Rettungsassistenten, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Medizinstudenten etc., benötigen keine Sanitätsausbildung.
Menschen in Erster Hilfe auszubilden ist eine Herausforderung für jeden Dozenten. Neben der Vermittlung notfallmedizinischer Kenntnisse erhält vor allem die teilnehmerorientierte Seminargestaltung eine herausragende Rolle.
Abschlusszertifikat: BG anerkannte Lehrkraft für Erste Hilfe
Bei dieser Schulung zum Erste Hilfe Ausbilder handelt es sich um einen Lehrgang, der mit einer staatlich- und VBG- anerkannten praktischen Prüfung (Lehrprobe) endet und ist sowohl von der VBG (gem. DGUV-G 304-001) als auch durch die Behörden (gem. FeV § 68) anerkannt. Behördlich ist diese Kursform grundsätzlich nur in Präsenzform zulässig.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die mind. Voraussetzungen, um an dieser Lehrgangsform teilzunehmen, sind eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Std./UE) sowie einem Sanitätslehrgang (mind. 48 Std./UE) teilgenommen haben.
Folgende Qualifikationen werden als medizinisch-fachliche Qualifikation (mind. 48 UE) anerkannt und benötigen diese Voraussetzung nicht:
- Arzt (Human-/Zahnmediziner); -> keine Veterinärmediziner,
- Krankenschwester/ Krankenpfleger bzw. Gesundheits-/ Krankenschwester bzw. -pfleger,
- Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger,
- Intensivkrankenschwester,
- Arzthelferin,
- Fachangestellte,
- Rettungshelfer, -diensthelfer, -assistent, -sanitäter,
- Notfallsanitäter,
- Betriebssanitäter,
- Physiotherapeuten nach Phys. Th-APrV (muss aus Nachweis ersichtlich sein!),
- Masseure / med. Bademeister nach MB-APrV (muss aus Nachweis ersichtlich sein!),
- OTA / ATA (Operationstechnischer und Anästhesietechnischer Assistent)
- Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
Folgende Qualifikationen werden nicht als medizinisch-fachliche Qualifikation anerkannt und benötigen die o.g. Voraussetzung: MTA, Zahnarzthelfer/ -in, Ergotherapeut/ -in, Krankenpflegehelfer/ -in, Heilpraktiker/ -in, Veterinärmediziner, Altenpfleger/ -in.
Falls Ihre medizinische Vorqualifikation oder die letzte Fortbildung länger als drei Jahre zurück liegen, ist eine zusätzliche medizinische Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Download – Kurszbeschreibung der Weg zur Ausbildungskraft (Lehrkraft)
Anmeldungen bitte unter: ausbildung@tcrh.de mit folgendem Anmelde-Formular
Preise Ausbildung:
Dauer: 56 UE à 45 Minuten
Kosten: 840,00 Euro pro Person zzgl. Übernachtung und Verpflegung
Preise Fortbildung:
Dauer: 4 UE à 45 Minuten
Kosten: 50,00 Euro pro Person
Dauer: 8 UE à 45 Minuten
Kosten: 100,00 Euro pro Person
(Preise sind Brutto Preise, inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt.)
Termine 2024 für die Qualifizierung zur Lehrkraft in Erster-Hilfe
Qualifizierung zur Lehrkraft in Erster-Hilfe (Wochenend-Lehrgang)
LK-EH 01/2024
19.01.2024 – 21.01.2024
02.02.2024 – 04.02.2024
16.02.2024 – 18.02.2024
LK-EH 02/2024 08.04.2024 – 12.04.2024
LK-EH 03/2024 14.10.2023 – 18.10.2024
Termine 2024 für Fortbildungen (8.30 Uhr – 16.30 Uhr)
LK-EH-F 01/2024 20.02.- 21.02.2024
LK-EH-F 05/2024 08.03.-10.03.2024 (Lehrkräfte-Einweisung- EH-Kind)
LK-EH-F 02/2024 20.06.2024 (18.00 Uhr – 21.00 Uhr)
LK-EH-F 03/2024 10.09.2024 (18.00 Uhr – 21.00 Uhr)
LK-EH-F 04/2024 11.11.2024