Bevölkerungsschutz: Das Dach für Katastrophenschutz und Zivilschutz
Der Begriff Bevölkerungsschutz ist eine zusammenfassende
Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus den Bereichen
Katastrophenschutz respektive Zivilschutz.
Der Staat und seine Behörden gewährleisten die Sicherheit
der Menschen. Diese ist oft plötzlich und unerwartet bedroht: Wegen Erkrankungen,
Unfälle, Naturkatastrophen, Krieg, Amokläufen oder Terroranschlägen benötigen
Menschen Hilfe.
Der Bevölkerungsschutz als Dach für Katastrophen- und Zivilschutz soll vor Gefahren schützen und nach Ereignissen wieder sichere Verhältnisse herstellen. Hierfür sind Bund, Länder und Kommunen zuständig. Die unterschiedlichen Verwaltungsebenen wirken dabei mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW) zusammen.
Die Abgrenzung der Katastrophe zum Verteidigungsfall
Der Katastrophenschutz umfasst den Schutz von Menschen,
Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer
Katastrophe. Der Zivilschutz umfasst im spezielleren Sprachgebrauch Maßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im
Verteidigungs- und Spannungsfall.
Während der Zivilschutz nach Art. 73 des Grundgesetzes der
ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes unterliegt und als Teilbereich der
Zivilverteidigung dem Bundesministerium des Innern zugeordnet ist, sind für den
Katastrophenschutz nach Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes die Bundesländer
zuständig
Durch die übergreifende Bezeichnung Bevölkerungsschutz (für Zivil- und Katastrophenschutz) wird dabei der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischen den Maßnahmen in beiden Bereichen viele Gemeinsamkeiten bestehen, die von den beteiligten Organisationen und Einrichtungen über deren technische Ausstattung und andere Vorsorgemaßnahmen bis hin zu behördlichen Zuständigkeiten reichen.
Aufgabenteilung zwischen Bund und Bundesländern
Der Bund kümmert sich dabei mit dem Zivilschutz um den
Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Das Bundesinnenministerium
(BMI) obliegt die Abstimmungsarbeit zwischen dem Bund und den Ländern und die
internationale Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz. Darüber hinaus obliegt
dem BMI über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
der Schutzbau, die Förderung des Ehrenamtes, die Erste-Hilfe-Ausbildung sowie
die Unterstützung der Länder bei verschiedenen Aufgaben.
Im Bevölkerungsschutz wirken nach wie vor hauptsächlich ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit.
BOS-Organisationen kümmern sich um Betroffene
Unabhängig von den Ursachen, die Betroffene schädigen: Die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Organisationen)
kümmern sich um die Folgen eines Ereignisses. Hierzu müssen aufwändige und ständige
Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen durch haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte
durchgeführt werden.
Alle haben eines gemeinsam: Die zeitlichen und oft auch budgetären Ressourcen sind knapp und daher muss ein Ausbildungs- und Übungsbetrieb effizient organisier- und durchführbar sein. Das TCRH Training Center Retten und Helfen gewährt durch seine Infrastruktur und Dienstleistungen für seine Gäste eine hohe Effizienz.
TCRH: Von Einsatzkräften für Einsatzkräfte – fachdienst- und organisationsübergreifend
Aus-, Fort-, Weiterbildung und Training im TCRH soll
realitätsnah sein: Alle Szenarien wurden von Einsatzkräften für Einsatzkräfte
konzipiert.
Ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte können hier rund um
die Uhr trainieren. Die Szenarien erlauben einen hoch-effizienten Übungsbetrieb
für Kleingruppen, Einsatzformationen und Großverbände.
Hiermit ist eine optimale Vorbereitung für alle Aspekte des Bevölkerungsschutzes gewährleistet.